Regelungen im Fluggebiet Nebelhorn
Stand 2021
Ein Großteil des Fluggebiets Nebelhorn befindet sich im Naturschutzgebiet „Allgäuer Hochalpen“. So kommt es, dass das gesamte Areal in besonderem Maße unter der Kontrolle der Naturschutz- und Jagdbehörde des zuständigen Landratsamts steht.
Entsprechend deren Auflagen und in Absprache mit dem DHV, dem Geländeeigentümer und dem Fluggeländehalter, darf außerhalb des Nebelhorn-Gebiets nur mit unbeschränktem Luftfahrschein (B-Schein) geflogen werden.
Das Nebelhorn-Fluggebiet
Entsprechend der Lage im Naturschutzgebiet „Allgäuer Hochalpen“, wurde der Flugbereich folgendermaßen eingegrenzt:
- nördliche Begrenzung: Rubihorn – Geißhorn – Geißfuß – Gundkopf – Nebelhorngipfel
- östliche Begrenzung: Nebelhorngipfel – Gratgrenze des Nebelhorner Skigebiets – Zeiger
- südliche Begrenzung: Zeiger – kompletter Schattenberggrat bis vor zum Gipfelkreuz.
Achtung: Sehr empfindlicher Bereich, welcher fortwährend sporadisch von amtlicher Seite (Polizei, Jagd- und Naturschutzbehörde) kontrolliert wird.
Das Wildeinstandsgebiet (siehe rötlich eingefärbter Bereich entsprechend Bild „Fluginfo“) darf nur mit einem Mindesthangabstand von mindestens 100 Meter überflogen werden.
Alle wichtigen Infos zu unserem Fluggebiet erhaltet ihr in unserer aktuellen Flugordnung.

Allgemeines
Allgemeines
Die Startplätze am Nebelhorn liegen im alpinen Gelände – mit entsprechenden Gefahren (Windverhältnisse und Geländeformationen). Auf Grund der beschränkten Startplatzmöglichkeiten gilt bei Flugbetrieb folgende Regel:
-> Pilot macht sich vor dem Auslegen des Schirms vollständig startklar (Gurtzeug anlegen, zum Einhängen bereit, etc.) und legt erst dann seinen Schirm aus.
- an allen Startplätzen bei Hubschraubereinsätzen und -betrieb im Nebelhorngebiet
- bei Skibetrieb auf allen Skipisten
- wenn die vorliegende Startbahn nicht frei ist (jegliche Fußgänger, Arbeitsmaschinen, etc.)
- aus eingezäunten Flächen
Startplätze
Startplatz Höfatsblick
- keine Gastpiloten als Tandem zunächst aus Sicherheitsgründen
- Flugschulen: hier nur die drei registrierten Flugschulen. Start nur bei guten Bedingungen.
- Alternative für Flugschulen: Zeigersattel
- Flugschüler dürfen nur starten, wenn diese bereits 20 Höhenflüge absolviert haben
- keine Starts bei Null- oder Rückenwind
- keine Flugreisen etc. in der Zeit der temporären Zulassung
Startberechtigt sind:
- Drachen- und Gleitschirmflieger mit beschränktem Luftfahrerschein (A-Schein) und alle deren höher qualifizierten Flugscheine
- Drachen- und Gleitschirmflieger, welche den Hangfußstart beherrschen
- Ausbildungsflüge (Solopilot) für Drachen- und Gleitschirmflieger
Startplatz Nebelhorn Gipfel
Die Startplätze im gesamten Nebelhorn-Gipfelbereich befinden sich in anspruchsvollem, hochalpinem Gelände mit ostseitiger Seilbahn sowie westseitig einem hohen Fangzaun. Die Startplätze dürfen ausschließlich nur von erfahrenen Piloten mit unbeschränktem Luftfahrerschein (B-Schein) und sicherer Schirmbeherrschung genutzt werden. Für eine notwendige, der Situation angepassten Einweisung hat der Pilot selbstständig zu sorgen, indem er sich ausführlich über die aktuelle Fluggeländeordnung und Auflagen informiert.
Achtung: Bedingte Startberechtigung bei Doppelsitzerstarts. Doppelsitzerstarts sind erst startberechtigt, wenn der Pilot eine schriftliche ODV- Einweisungs-Bestätigung vorweisen kann. Diese beim ODV zu beantragende Einweisung erfolgt vor Ort durch einen der DHV-Sicherheitsbeauftragten. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.
Der Gipfelbereich umfaßt zwei offizielle Startplätze, welche geländebedingt keine langen Startphasen zuläßt (Klippenstartplatz):
- Nebelhorngipfel-Terrassenstartplatz (nur wenn kein Ski-Pistenbetrieb stattfindet). Er liegt unterhalb der Terrassen der Gipfelstation. Er ist nur für Gleitschirmflieger zugelassen (B-Schein pflichtig). Er darf nur im Sommer genutzt werden.
Höhe: 2190 m über NN
Startrichtung: nur Süd (Südost-seitig ist Startverbot)
Startart: Steiniger unebener Hangfußstartplatz - Nebelhorngipfel-Weststartplatz. Er liegt unterhalb des Terrassenstartplatzes. Er ist nur für Gleitschirmflieger zugelassen (B-Schein pflichtig). Er ist der Hauptstartplatz im Sommer und Winter.
Höhe: 2170 m über NN
Startrichtung: Süd bis West (Südost-seitig ist Startverbot)
Startart: Sehr unebener Hangfußstartplatz
Achtung:
Unterhalb des Terrassenstartplatz befindet sich ein Wanderweg, weshalb an diesem Startplatz NUR mit Hilfe eines Startleiters gestartet werden darf. Dieser wird von den anwesenden Piloten bestimmt und muss sicher stellen, dass kein Dritter im Start- und Abflugbereich gefährdet wird.
Wenn kein Startleiter zur Verfügung steht, hat jeder Pilot eigenverantwortlich dafür zu sorgen (warten bis Fußgänger vorbei sind, einsehbaren Start- und Abflugbereich entsprechend wählen, etc), daß er beim Start niemanden gefährdet, schädigt und keine waghalsige gefährliche Situation provoziert. Der Fußgänger hat Vorrang!


Startplatz Geißfuß
Nur für Gleitschirmflieger zugelassen. Der Startplatz ist ein steiler abfallender Grashang.
Höhe: 1980 m über NN
Startrichtung: Süd bis Südwest
Nur zu Fuß zu erreichen (ca. 1 h west-nordwestlich der Bergstation Höfatsblick).
Bei diesen Touren ist es ratsam, eine persönliche Erste-Hilfe-Ausrüstung mitzuführen.
Startplatz Zeigersattel
Nur für Gleitschirmflieger zugelassen. Der Startplatz ist ein nicht steil abfallender Grashang, welcher jedoch stark mit sehr unebenen Grasrippen durchzogen ist.
Höhe: 1980 m über NN
Startrichtung West bis Nord
Nur zu Fuß zu erreichen (ca. 15 min. südlich der Bergstation Höfatsblick)
Startverbot bei Weidebetrieb. Es ist verboten nach Süden zu starten – Naturschutz- und Wildeinstandsgebiet!
Bei diesen Touren ist es ratsam, eine persönliche Erste-Hilfe-Ausrüstung mitzuführen.
Landeplätze
Landeplatz Oybele
Vor der Auffahrt zu den Nebelhorn-Startplätzen unbedingt den Landeplatz besichtigen, um die Landevolte und Landung im gegebenen Fall vor Ort sicher einleiten und ausführen zu können. Dies ist insbesondere wichtig, wenn mehrere Flieger zur selben Zeit den Landeplatz anstreben.
Koordinaten: N 47° 24’ 08“ O 10° 17’ 18“
Höhe: 830 m
Der offizielle Landeplatz unseres Fluggeländes befindet sich südlich der Nebelhornbahn Talstation, direkt am ausgeschilderten Parkplatz B der Nebelhornbahn.
- Die Position zum Einflug in die Landevolte für Gleitschirmflieger “GS” (Gleitsegler) befindet sich immer über dem Oybele-Parkplatz (nördlich der Oybele-Festhalle. Siehe Bild mit roter Spur).
- Die Position zum Einflug in die Landevolte für Drachenflieger “HG” (Hängegleiter) analog auf der gegenüber liegenden Seite (über dem Stauwehr der Stillach. Siehe Bild mit weißer Spur).
- Gleitschirmflieger fliegen bei Nordwind (taleinwärts) eine rechte Landevolte und Drachenflieger eine linke Landevolte (siehe Bild).
- Gleitschirmflieger fliegen bei Südwind (talauswärts) eine linke Landevolte und Drachenflieger eine rechte Landevolte (siehe Bild).
- Grundsatzregel: Gleich wie, ob Gleitschirmflieger oder Drachenflieger, bleibt immer auf seiner Seite, wie diese in den Positions-Darstellungen im Bild zu erkennen sind.
Die momentanen Windverhältnisse können bereits von weitem an mehreren großen Windsäcke im Oybele gesichtet werden. Zusätzlich können in verschiedenen angrenzenden Bereiche auch mehrere große Fahnen beobachtet werden. Maßgebend sind jedoch die Windsäcke im Oybele.
Die Bedingungen am Landefeld können manches Mal durch das starke Talwindsystem zu den thermisch aktiven Zeiten sehr anspruchsvoll werden. Deshalb sind die momentanen Windverhältnisse bei jeder Landung immer zu prüfen.
Nur bei starkem Westwind (die Windsäcke im Oybele zeigen dann den bestehenden Rotor an, in dem die Windsäcke dann die Windrichtung „Ost“ anzeigen) dann westwärts im Außenbereich landen. Achtung, nie im hohen Gras landen. Immer ganz am Rand oder auf Feldwegen (wovon es sehr viele gibt) landen und den Schirm zusammen packen. Auch Hochspannungsleitungen sind außerhalb dann zu beachten sowie Turbulenzen nahestehender Gebäude und Bäume.
Es gab und gibt nie Probleme, wenn im Oybele, auch bei anspruchsvollen Windverhältnissen, die Landevolten entsprechend konsequent eingehalten werden. Nie den Landeplatz mittig anfliegen. Bisherige Unfälle zeigten, daß dies begründete Ursachen immer ein Pilotenfehler voraus ging, weil das grob fahrlässige Außerachtlassen dieser Vorgaben dann zu den bisherigen Verletzungen und Schäden führte.
Nach der Landung ist das Landefeld für nachkommende Piloten frei zu machen. Das Fluggerät wird grundsätzlich am Rand (Richtung Oybele-Festhalle) zusammengepackt.
Kunstflug und gewagte Flugmanöver sind im und über dem gesamten Oybele-Bereich verboten!

Landeplatz Seealpe (1.300 m über NN)
Der Notlandeplatz Seealpe befindet sich östlich des Speicherteichs an der Station Seealpe. Begrenzt wird er durch Baumreihen sowie dem Berghang und Speicherteich.
Während des Sommerbetriebs ist das Landefeld nach der Landung sofort zu verlassen und die Ausrüstung außerhalb des Weidegebiets zu verpacken.
Außenlandungen
Bei Außenlandungen gilt es folgende Punkte zu beachten:
Wenn eine Außen- oder Notlandung unausweichlich wird, bitte auf einem der vielen Feld- und Spazierwege oder im bereits gemähten Bereichen landen. Bitte nie im hohen Gras landen! Um so wenig wie möglich (Tritt-)Schäden zu verursachen, sollte man unbedingt darauf achten, dass man außerhalb von landwirtschaftlichen Nutzflächen den Schirm zusammen legt (z.B. Feld- oder Spazierweg, Karstboden, ect).
Falls es zum Dialog mit Wieseneigentümern kommt, eine Bitte:
Bis auf ganz wenige Ausnahmen sind die Bauern im Tal sehr tolerant und haben keinerlei Probleme mit uns Fliegern. Vor allem, wenn man ihnen die (Not-)Situation erklärt. Evtl. nicht zu verhindernde ersichtliche Trittschäden können mit einem freundlichen Gesprächston erklärt werden und wesentlich zum gegenseitigen Verständnis beitragen.
Flugsicherheit
Flugsicherheit
Bitte beachtet zusätzlich den Bereich „News“ zu kurzfristigen temporären Hinweisen!
Schlecht ersichtliches Seil
Es gibt ein sehr schlecht ersichtliches Seil in Bodennähe an der Nebelhornbahn der dritten Sektion (Bergstation Höfatsblick – Gipfelstation Nebelhorn), nord- und ostseitig Nähe Gemsnest. Das Seil ist verankert in der Dachkonstruktion der Talstation Gipfelbahn (dritte Sektion) und ostseitig gegenüber im Hang des Geländes „Pfannenhölzle“ (Nähe Talstadion Vierersessellift). Es verläuft in ca 5 – 12 m Höhe! Es überquert den Kinderspielplatz und die anschließende Geländemulde. Das Seil ist nicht im besonderen markiert, weil dies die Laufrollen des Freiluft-Seilzug-Schwebens behindern würden!
Für Piloten an den offiziellen Startplätzen, wie z.B. Nebelhorn-Gipfel- und Bergstation und den üblichen Flugrichtung, besteht diesbezüglich keine Gefahr.
Notrufnummern
Rettungsleitdiensstelle: (0831) 19222
Bergwacht Oberstdorf: (08322) 2255
Nebelhornbahn: (08322) 9600 1011
Skiwacht: (08322) 9600 1900
Notrufnummer (international): 112