FLUGGEBIET WEIHERKOPF

Neue Regelungen für den Flugbetrieb im Fluggelände Hörnerbahn

Liebe Piloten,

aufgrund wiederkehrender Schwierigkeiten am Gleitschirm-Landeplatz Kitzebichel, gelten ab August 2020 neue Regeln für den Flugbetrieb am Weiherkopf/Hörnerbahn.

Wegen sich häufenden Problemen in der Vergangenheit, die den Bestand des Fluggebietes, das Ansehen unseres Gleitschirmsports in der Gesellschaft, als auch die Flugsicherheit sowie den Flugschulbetrieb behindern und gefährden, haben die verantwortlichen Geländehalter in Absprache mit den Grundstückseignern folgende Regelungen erlassen:

Flugschulen der Geländehalter ist Ausbildung vorbehalten

Für das Fluggelände Hörnerbahn gilt eine Beschränkung für gewerbliches Gleitschirmfliegen. Schulungsbetrieb sowie Tandemausbildung ist den Flugschulen der Geländehalter vorbehalten.

Gewerbliches Tandemfliegen wird ebenfalls beschränkt. Maximal 40 gewerbliche Tandempiloten erhalten eine Startberechtigung. Die jeweiligen Piloten haben ihre Berechtigungskarte mitzuführen und bei Aufforderung den weisungsbefugten Fluglehrern der Geländehalter und dem Personal der Bergbahn vorzuweisen. Die Karten sind nicht übertragbar und werden ab sofort bereitgestellt.

Tandemlizenzen und Regelungen an der Hörnerbahn

6 x Flugschule OASE, 6 x Flugschule Rohrmeier, 12 x Vogelfrei, plus 16 weitere Lizenzen für freie Unternehmer anderer Tandemanbieter. Für die Tandempiloten bietet diese Lösung auch einen Gebietsschutz zur Sicherung ihrer Arbeitsgrundlage.

Es wurde ein weiterer Landeplatz (Kitzebichl Süd – direkt am Parkplatz Kitzebichl) – insbesondere für die Tandempiloten gepachtet.

Tandempiloten sollten die Startplätze Weiherkopf und Knobel nutzen. Der Startplatz Ornach ist bei Anwesenheit von Flugschulen ausschließlich für die Kursteilnehmer und Gastpiloten reserviert. Tandemflüge sind während des Schulungsbetriebs am Startplatz Ornach nicht gestattet.

Für alle gewerblichen Tandempiloten wird eine Nutzungspauschale für Start- und Landeplätze von € 140.- netto zzgl. Mwst. für ein Kalenderjahr in Rechnung gestellt.

Dieser Beitrag leitet sich ab aus den deutlich gestiegenen Kosten für Pacht von Landeflächen, Windmessanlagen, und weiteres.

Alle Piloten, die weiterhin gewerblich im Gebiet fliegen wollen, melden sich bitte mit vollständiger Rechnungsanschrift, ihrer DHV Lizenznummer und dem Namen des Unternehmens für das sie fliegen, per E-Mail bei der OASE Flugschule tandemfluege@oase-paragliding.com

Rechnungstellung erfolgt durch die OASE Flugschule GmbH.

Parkplatz- und Straßensituation beim Landeplatz beachten

Alle gewerblichen Tandempiloten müssen den Treffpunkt mit ihren Passagieren und deren Angehörigen/Zuschauern auf den öffentlichen Parkplätzen am Kitzebichl oder besser auf dem Hörnerbahnparkplatz verlegen/vereinbaren. Das Parken auf der Straße entlang des Landeplatzes, inklusive der kleinen Parkbucht am Minigolfplatzzaun, ist nicht gestattet.

Die Flächen unmittelbar an der Straße dürfen zudem nicht als Meeting Point genutzt werden. Durch die stetige Behinderung des Straßenverkehrs durch herumstehende Zuschauer und Gäste von Tandempassagieren gab es vermehrt Probleme mit der Gemeinde und dem zuständigen Regionalverkehr Allgäu (RVA).

Diese Regel gilt unbefristet. Andernfalls steht eine durch die Gemeinde erlassene Halteverbotszone und Einzäunungen von Grundstückseigentümern bevor.
Die jeweiligen gewerblichen Piloten und Unternehmen sind verantwortlich, Ihre Gäste diesbezüglich zu informieren und aktiv mitzuwirken, um unkoordiniertes Parken, sowie Menschenansammlungen und herumliegendes Gleitschirmequipment auf der Straße zu vermeiden.

Alle gewerblichen Tandem-Piloten müssen sich über die neuen Fluggebiets-Regelungen informieren. Insbesondere die Grundstücksgegebenheiten, Start- und Landeplätze, Wildeinstandsgebiete, Parkplätze, Abbauplätze und Hintergrundwissen zum Fluggebiet haben. Alle Informationen dazu findet ihr auf den Fluggebietstafeln.

Piloten, die eine der Regelungen nicht beachten, wird ein befristetes Startverbot im jeweiligen Gelände erteilt.

Aufgrund vermehrter Beschwerden von Grundstückseigentümern, Busfahrern und Landwirten, wurden diese oben genannten Maßnahmen nötig. Daneben waren Fluglehrer häufig mit dem Informieren von Falschparkenden als auch als Auskunftsperson für Tandemgäste und deren Begleitperson konfrontiert.

Die Fluglehrer sind daher in Ihrer Ausbildungstätigkeit und Beaufsichtigung der Flugschüler erheblich beeinträchtigt worden.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Gelände – Haltergemeinschaft

PS:  Dieses Infoschreiben bitte an alle gewerblichen Tandem-Piloten weiterleiten. Für detaillierte Informationen und weitere Fragen und Vorschläge könnt ihr gerne Markus Milz und Peter Geg kontaktieren.

Infotafel (auch im Fluggebiet ausgehängt)

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