Mit dem A-Schein darf man in Deutschland an Flugbergen mit ausgewiesenen Start- und Landebereichen, die von örtlichen Fluggebietshaltern ausgeschrieben sind, fliegen.

Mit dem A-Schein hat man keine Überlandflugberechtigung, also die Berechtigung zum Streckenfliegen und für Außenlandungen. Diese Berechtigung erhältst du durch den B-Schein.