Reisewarnung für Europa aufgehoben
Es geht wieder weiter mit der Gleitschirmfliegerrei im Ausland. Juhuuu
Seit Montag um Mitternacht warnt das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite nicht mehr vor Reisen in 27 europäische Länder. Dazu zählen Haupturlaubsländer der Deutschen wie Italien, Österreich, Griechenland, Frankreich und Kroatien. Gleichzeitig fielen die letzten Kontrollen an den deutschen Grenzen zu den Nachbarländern. Alle im Schengenraum lebende Bürger können und dürfen jetzt wieder ohne größere Einschränkungen innerhalb des Schengenraums sich mehr oder weniger frei bewegen.
Was bedeutet der Begriff Schengen? Schengen bezieht sich auf die EU-Länder welche die Freiheit haben sich ohne Pass- und Grenzkontrolle im Schengen-Raum zu bewegen. Es ist der größte Reise- und Bewegungsfreie Raum der Welt.
Hier findet ihr einen kleinen Auszug was das Auswertige Amt derzeit schreibt und empfiehlt.
Wieder möglich – Italien:
Einreise
Seit dem 3. Juni 2020 ist die Einreise aus dem EU/Schengen-Raum und Großbritannien ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht gestattet.
Für Reisende aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder Großbritannien – noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten.
Nach der Einreise nach Italien besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und die Pflicht zu 14-tägiger Isolation in Italien, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.
An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb. Personenzüge verkehren zwischen Italien und Österreich noch nicht wieder.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten und Großbritannien ohne Einschränkungen möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt noch Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus-, Fährverkehr. Der Flugverkehr wird allmählich wieder aufgenommen; Verbindungen mit Lufthansa, Alitalia und Eurowings bestehen.
Mit dem Zug sind Reisen zwischen Deutschland und Italien weder über Österreich noch über die Schweiz praktisch möglich, da der Bahnverkehr eingeschränkt ist. Die Fernbusse von Flixbus fahren voraussichtlich ab dem 18. Juni 2020 wieder zwischen Italien und Deutschland.
Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe ist ausgesetzt. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen wurden verboten.
Wieder möglich – Österreich:
Einreise
Seit dem 4. Juni wurden alle Einreisebeschränkungen gegenüber Nachbarstaaten mit Ausnahme Italiens aufgehoben. Die Verordnung hebt die Beschränkungen für alle Personen auf, die aus der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Tschechien, der Slowakei, Ungarn oder Slowenien nach Österreich einreisen und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Staaten haben.
Damit entfällt für Einreisen aus Deutschland, auch auf dem Luftweg, die Anforderung, einen gültigen negativen Covid-19-Test vorzuweisen bzw. sich in 14-tägige Heimquarantäne zu begeben. Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland werden aufgehoben. Voraussetzung ist jedoch, dass glaubhaft gemacht werden kann, dass sich Reisende in den letzten 14 Tagen in keinem anderen Staat als Österreich oder den genannten Nachbarstaaten, also nicht Italien, aufgehalten haben.
Die Einreise aus Italien wird nur gestattet, wenn ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test, das nicht älter als vier Tage ist, vorgelegt werden kann.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist grundsätzlich – ohne Einschränkung – erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Die Durchreise aus Italien kommend ist nur möglich, wenn kein Zwischenstopp in Österreich eingelegt wird.
Reiseverbindungen
Der Flug- und Bahnverkehr ist weiterhin eingeschränkt, aktuelle Informationen finden Sie auf den Webseiten der österreichischen Bundesbahn und den Flughäfen.
Wieder möglich – Slowenien:
Einreise
Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder Schengen-assoziierten Staat haben, können grundsätzlich wieder nach Slowenien einreisen, solange es sich bei dem Wohnsitzstaat um Slowenien handelt oder ihr Wohnsitzstaat in der Länderliste der vom National Institute of Public Health (NIPH) als epidemiologisch sicher eingestuften Staaten geführt wird, darunter Deutschland. Eine Quarantänepflicht besteht nicht, es sei denn, Reisende haben sich unmittelbar vor Einreise nach Slowenien länger als 14 Tage außerhalb der EU– oder der Schengenstaaten aufgehalten.
Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz weder in Slowenien noch in einem der Staaten, die in der o.g. Liste geführt werden, haben, unterliegen bei Einreise nach Slowenien grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Zu dieser Pflicht gibt es allerdings Ausnahmen.
Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.
Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Österreich nach Slowenien und von Slowenien nach Österreich ist für deutsche Staatsangehörige gemäß der Webseite der slowenischen Polizei nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn) möglich. Bahnreisende können nur den Grenzübergang Spielfeld (Eisenbahn) nutzen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige, wohnsitzunabhängig, stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 24 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind wieder geöffnet. Es ist mir einer allmählichen Wiederaufnahme des Flugverkehrs zu rechnen. Der grenzüberschreitende Zug- und Busverkehr ist seit 15. Juni 2020 wieder erlaubt.
Der öffentliche Personennahverkehr hat den Betrieb wieder aufgenommen.
Wieder möglich – Portugal:
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luftweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen, jedoch immer noch für Madeira und die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira. Reisende müssen unter Umständen bei Einreise persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund machen.
Eine Einreise über den Landweg ist regelmäßig nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal (in der Regel das „Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“) nachgewiesen werden kann. Über etwaige Ausnahmen wie z.B. Einreise bei einem familiären Notfall entscheiden die Grenzbeamten. Es wird empfohlen entsprechende Unterlagen mitzuführen.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden reduziert. Der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten ist bis zum 30. Juni 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und den Zugverkehr. Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wird erst allmählich wieder aufgenommen.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Wieder möglich – Griechenland:
Einreise
Die Einreise nach Griechenland ist aus Deutschland wieder möglich. Die Quarantänemaßnahmen wurden für Reisende aus Deutschland (es gilt der Abflughafen) aufgehoben. Bei Einreise können jedoch COVID-19-Test durchgeführt werden. Diese Maßnahme ist für Reisende kostenlos.
Seit dem 15. Juni 2020 darf neben dem Flughafen Athen auch der Flughafen Thessaloniki von Deutschland aus wieder direkt angeflogen werden.
Für Reisende, die, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, von Flughäfen mit einem erhöhten Risiko einer Übertragung der Covid-19-Infektion anreisen, gelten abweichende Regelungen. Entscheidend ist der Abflugort. Die Liste mit diesen Flughäfen wird von der Agentur für Flugsicherheit der Europäischen Union (EASA) erstellt. Die Liste wird ständig aktualisiert.
Ab dem 1. Juli 2020 dürfen auch die übrigen internationalen Flughäfen in Griechenland ab Deutschland wieder direkt angeflogen werden. COVID-19-Tests werden stichprobenartig durchgeführt.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland ist derzeit (außer für Fahrzeugführer im Warenverkehr) nicht möglich. Der Fährverkehr (Personen) mit Italien, Albanien und der Türkei ist vorerst noch ausgesetzt.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg über Albanien, Nordmazedonien oder Bulgarien ist auch seit dem 15. Juni 2020 wieder uneingeschränkt möglich. Es werden stichprobenartig COVID-19-Tests bei Einreise durchgeführt. Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern wie z.B. der Türkei, bestehen Einreisebeschränkungen zum Teil fort.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei nach Griechenland ist vorerst nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel oder Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Griechenland möglich.
Reiseverbindungen
Es werden Direktflüge zwischen Deutschland und Athen angeboten (z. B. mit Lufthansa nach Frankfurt oder Aegean Airlines nach München und Frankfurt). Der Direktflugverkehr zwischen Zielen in Deutschland und Thessaloniki wird ab dem 15. Juni 2020 wieder aufgenommen; der Direktflugverkehr mit den übrigen internationalen Flughäfen in Griechenland ab dem 1. Juli 2020.
Die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Für vier Länder bleibt es noch bei der Reisewarnung
Spanien, Norwegen und Finnland müssen erst noch ihre Einreisesperre für Ausländer aufheben. In Spanien ist das für den 21. Juni geplant, in Finnland gilt die Einreisesperre bis zum 14. Juli. In Norwegen ist die Einreisesperre vorerst unbefristet. In Schweden ist die Zahl der Neuinfektionen noch zu hoch für die Aufhebung der Reisewarnung.
Von Reisen nach Großbritannien, Irland und Malta wird auf der Internetseite des Auswärtigen Amts “dringend abgeraten”. Der Grund: In diesen drei Ländern ist nach der Einreise noch eine zweiwöchige Quarantäne erforderlich.
Spanien – Reisewarnung gilt noch: Das Auswärtige Amt warnt vorerst noch vor nicht notwendigen, vor allem touristischen Reisen nach Spanien, weil es bis zum 21. Juni Einreisebeschränkungen für Ausländer gibt. Nun darf man aber den Sommerurlaub an der Costa del Sol oder an der Costa Blanca planen. Denn nach stark gesunkener Zahl an Corona-Neuinfektionen sind ab 21. Juni die Grenzen für Bürger aus Schengenstaaten wieder offen. Auch die bisher für Ausländer geltende 14-tägige Quarantänepflicht nach der Einreise entfällt dann. Nach Mallorca und die anderen Balearen-Inseln sollten bereits am Montag die ersten von bis zu 10 900 Urlaubern aus Deutschland aufbrechen: Sie machen eine Art Testlauf für den Sommerurlaub in Corona-Zeiten.
Norwegen – Reisewarnung gilt noch: Die Einreise aus Deutschland ist noch nicht ohne weiteres möglich. Es gilt eine zehntägige Quarantäne. Ob es mit dem Sommerurlaub in den norwegischen Fjorden klappt, steht deshalb in den Sternen. Seit Montag erlauben die Norweger wieder Reisen von und ins restliche Skandinavien mit der Ausnahme des schwedischen Festlandes, wie Regierungschefin Erna Solberg am Freitag bekanntgab. Mit Blick auf Länder mit ähnlich positiven Corona-Entwicklungen wie Deutschland sagte sie jedoch: „Wir können nicht alles auf einmal öffnen. Wir müssen Schritt für Schritt vorgehen.“ Bis zum 20. Juli wolle man das Vorgehen überprüfen.