Geländeordnung Fluggebiet Mittag
Geländeordnung Fluggebiet Mittag
Zu Beginn des Fliegerjahres 2019 möchten wir gerne auf verschiedene Geländeordnungen der sich hier im Umkreis befindlichen Fluggebiete aufmerksam machen. Leider kam es im Fluggebiet Mittag dieses Jahr bereits zu verschiedenen Verstössen, so dass wir nochmals ausdrücklich dadurch aufmerksam machen möchten, dass die Extravaganzen Einzelner zu Lasten der ganzen Fluegerschaft gehen. Nicht umsonst, hat das Gro der Piloten das Fluggebiet Kleinwalsertal bereits verloren. Lasst uns zusammenarbeiten, dass dies nicht mit weiteren Fluggebieten passiert!
Geländeordnung
Parkplatz
- Das Parken beim Tannenhof ist ausschließlich den Gästen der Gaststätte vorbehalten!
- Das Parken/Halten (auch zum Be bzw Entladen) auf den Zufahrtsweg und den Wiesen um den Landplatz ist verboten.
- Parken ist auf dem Parkplatz der Mittagbahn möglich
Fluggebiet
- Zwischen Mittag und Grünten befindet sich der Segelflugplatz Agathazell. Die Vorstandschaft des Flugplatzes Agathazell hat mitgeteilt, das es in letzter Zeit vermehrt dazu gekommen ist, dass Gleitschirmflieger vom Mittag zum Grünten queren und dabei den Flugbetrieb am Flugplatz Agathazell behindern und u.a. in die Platzrunde einfliegen bzw. diese durchqueren. Den Segelflugpaltz gilt es weiträumig zu umfliegen!
- Das Landen auf den Wiesen direkt an der Talstation der Mittagbahn ist verboten. Anwohner erstatten Anzeige bei der Polizei.
Startplätze
Landeplatz
- Der Landeplatz ist eine ca. 50m x 50m große Fläche direkt beim großen Windsack (siehe Skizze).
- Alle anderen Flächen (z.B. der Hügel im Bereich der Position) gehören nicht zum Lande bzw. Abbauplatz.
- Der Zugang zum/vom Landeplatz erfolgt ausschließlich über den landwirtschaftlichen Zufahrtsweg (orange Markierung).
- Zäune sind geschlossen zu halten.
- Die Windstärke am Landeplatz wird häufig unterschätzt! Um den Landeplatz sicher zu erreichen ist ein rechtzeitiges Anfliegen der Position erforderlich.
- Pferdekoppeln/Reitplätze (rote Markierung) nicht niedrig überfliegen und auch auf den Schattenwurf achten.
- Über dem Wildeinstand ist eine Mindestflughöhe von 100m einzuhalten.
- Nach der Landung ist der Landebereich sofort zu verlassen.
- Schirme/Drachen ausschließlich am Abbauplatz (am Rand bei der Windfahne) zusammenlegen/abbauen.
- Keine Aufziehübungen auf dem Landeplatz.
Weitere Informationen zum Fluggebiet „Mittag“ findet ihr im Internet unter www.gleitschirmflieger.de
Bitte haltet euch an diese Regeln, damit das Fluggebiet nicht gefährdet wird. Bei Zuwiderhandlung wird ggf. Flugverbot erteilt und Anzeige erstattet.